FAQ ZUR EU-REGULATION 2019/2020 SLR & 2019/2015 ELR Veränderungen durch die SLR/ELR

Was ändert sich durch die neue Verordnung?

  • Alle Lichtquellen werden im Sinne der Verordnung bewertet.
  • Verpackungen und Bebilderungen werden geringfügig angepasst.
  • Ein neues Energieeffizienzlabel mit einer neuen Skala: aus A++ bis E wird A bis G.
  • Die Energiekennzeichnungsverordnung gilt für alle Lichtquellen.
  • Leuchten, als ein umgebendes Produkt, benötigen seit dem 25. Dezember 2019 kein Energielabel mehr.
  • Als Lichtquelle müssen Leuchten allerdings ab 1. September 2021 wieder gekennzeichnet werden (siehe Definition Lichtquelle).
  • Bereits bestehende, in Verkehr gebrachte Produkte können noch bis März 2023 ohne neue Klassifizierung verkauft werden.

Welche Verordnungen waren bisher gültig?

NEU: Single Light Regulation – Verordnung 2019/2020
Bisher:
Verordnung 244/2009
Verordnung 245/2009
Verordnung 1149/2012 und ihre Novellierung

NEU: Energy Labelling Regulation (ELR) – Verordnung 2019/2015
Bisher:
Verordnung 874/2012 (und Novellierungen)
Rahmenverordnung 2017/1369

Welche Produkte sind von der neuen Ökodesign-Verordnung betroffen?

Betroffen sind alle Lichtquellen mit Ausnahme einiger weniger Produkte für Sonderanwendungen (z.B. Speziallampen für medizinische Anwendungen). 

Was ist unter „Lichtquellen“ zu verstehen?

Eine Lichtquelle ist ein elektrisch betriebenes Produkt, das weißes Licht emittiert. Es kann sich dabei um eine Lampe, ein Modul oder Leuchten mit vollintegrierten Komponenten handeln. Leuchten können eine Lichtquelle sein (vollintegrierte Leuchte) oder können eine oder mehrere Lichtquellen enthalten (umgebendes Produkt).

Was ist unter „umgebendes Produkt“ zu verstehen?

„Umgebend“ sind sämtliche Produkte, die eine oder mehrere Lichtquellen (und ggf. Betriebsgerate) enthalten. Beim Entnehmen der Lichtquelle, mit allgemein verfügbaren Werkzeugen, muss die Lichtquelle zerstörungsfrei erhalten bleiben.

LEDVANCE Leuchten sind in der Regel „umgebende Produkte“. Ist eine Entnahmemöglichkeit nicht gegeben, wird das Produkt als Lichtquelle eingestuft – und unterliegt den Regelungen von SLR/ELR.

Umgebende Produkte müssen schon seit dem 25.12.2019 nicht mehr mit einem Energie-Label versehen werden.

Was ist unter „Betriebsgerät“ zu verstehen?

Als separate Betriebsgerate werden in den EU-Verordnungen Vorschaltgerate (KVG/EVG) bezeichnet, die nicht in eine Lichtquelle integriert sind. Auch sie müssen bestimmte Mindestanforderungen an die Energieeffizienz erfüllen.

Was ist unter „Stroboskopischer Effekt“ zu verstehen?

Stroboscopic Effect Visibility Measure (SVM)
Diese Effekte können auftreten, wenn nicht konforme Lichtquellen ein bewegtes Objekt beleuchten.

Stroboskopeffekte können zu gefährlichen Situationen führen, da die Wahrnehmbarkeit von rotierenden oder bewegten
Gegenstanden eingeschränkt werden kann (z. B. rotierende Maschinenteile werden als „stehend“ wahrgenommen).

Was ist unter „Flimmer-Effekt“ zu verstehen?

Perception of short-term light modulation (PstLM)
Diese bezeichnen sichtbares Flimmern z. B. bei Bildschirmen.

Das entstehende Flimmern kann Unbehagen, visuelle Ermüdung und Kopfschmerzen verursachen.

     ab 09/2021: SVM ≤ 0,9 1 /PstLM ≤ 1;
     ab 09/2024: SVM ≤ 0,4 1

1 Ausgenommen: Lichtquellen für Outdoor-, Industrie- und andere Anwendungen, die eine Farbwiedergabe mit CRI ≤ 80 erlauben.

Wie ist der Zeitrahmen für die Umsetzung der neuen Regeln?

1. SEPT. 2021:
Nachdem die SLR im Dezember 2019 in Kraft getreten ist, beginnt am 01.09.2021 ihre Gültigkeit.

Alle Lichtquellen, die ab dem 01.09.2021 in Verkehr gebracht werden, benötigen im Sinne der Verordnung ein neues Energieeffizienzlabel.

1. MÄRZ 2023:
Übergangszeit von 18 Monaten: Lichtquellen, die bis zum 31.08.2021 bereits in Verkehr gebracht sind, dürfen auch mit altem Label bis 01.03.2023 abverkauft werden. Ab März 2023 müssen diese Produkte umgelabelt werden.

Welche Produkte müssen aufgrund der neuen Regelungen ausgephased und welche Produkte können als Ersatz verwendet werden?

Betroffen sind einige traditionelle Lampen.

Um welche Produkte auf Artikelebene handelt es sich?

Eine Übersicht der betroffenen Produkte und passende Ersatz-Produkte finden Sie auf ledvance.de/services

Können die betroffene Leuchtmittel nach dem Stichtag 1.9.2021 noch verkauft werden?

Bereits in Verkehr gebrachte Produkte können nach diesem Datum noch verkauft werden (z.B. Lagerbestände) und auch beim Kunden eingebaut werden.

Was sind die Ausnahmen?

Folgende Produkte sind u.a. von den beiden Regulierungen ausgenommen, weitere Ausnahmen
finden Sie in der aktuellen SLR/ELR Dokument unter dem Anhang III (SLR) und im Anhang IV (ELR):

www.eur-lex.eu

SLR: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019R2020

ELR: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A32015R2120

  • Notfall-Beleuchtung
  • Batteriebetriebene Lichtquellen
  • Original-Kunstwerke
  • Beleuchtung für Transport und Militärausrüstung sowie Fahrzeuge
  • Bildschirme
  • Medizinische Geräte
  • Marine-Ausstattung
  • Wenige Spezial- oder Nischenprodukte
  • Leuchten mit austauschbaren Lichtquellen

Veränderungen Datentransparenz

Was ist die EPREL-Datenbank?

Die Produktdatenbank European Product Registry for Energy Labelling (EPREL) wird erstmalig alle relevanten Informationen zu sämtlichen Lichtquellen auf dem Markt zentral bündeln und für alle Beteiligten zugänglich machen.

Veränderungen Leuchten

Sind die LEDVANCE Leuchten von der SLR betroffen und erhalten diese in Zukunft ebenfalls ein Energielabel?

Nein, die Leuchten von LEDVANCE bekommen kein Energielabel, da sie umgebende Produkte sind und keine Lichtquelle im Sinne der EU-Verordnung.

Das neue Energy Label

Was ändert sich durch die neue Verordnung?

  • Die wichtigste Neuerung der neuen Kennzeichnungsverordnung ist die Einführung eines neuen Energielabel
  • mit einer Skala von A bis G anstelle der traditionellen Energielabel von A++ bis D.
  • Die Energiekennzeichnungsverordnung gilt für alle Lichtquellen.
  • Leuchten, als ein umgebendes Produkt, benötigen seit dem 25. Dezember 2019 kein Energielabel mehr.
  • Als Lichtquelle müssen Leuchten allerdings ab 1. September 2021 wieder gekennzeichnet werden (siehe Definition Lichtquelle).

Welche Produkte sind von der neuen Energiekennzeichnungsverordnung betroffen?

  • Alle Lichtquellen fallen in den Geltungsbereich der Energieverbrauchskennzeichnung.
  • Alle Lichtquellen in der Ökodesign-Verordnung fallen ab dem 1. September 2021 in den Geltungsbereich der Energieverbrauchskennzeichnung.
  • Es gibt einige Ausnahmen in der Verordnung. Produkte für den Notbetrieb, Lichtquellen in Batterien, originale Kunstwerke, Transport- und Militärausrüstungen und -fahrzeuge, Displays, medizinische Geräte und Schiffsausrüstungen müssen nicht etikettiert werden.
  • Ab dem 25. Dezember 2019 müssen Leuchten nicht mehr gekennzeichnet werden.
  • Leuchten mit voll integrierten, d.h. nicht austauschbaren Komponenten, gelten als Lichtquellen und benötigen daher
  • ab 1. September 2021 wieder ein Energielabel.

Wie ist der Zeitrahmen für die Umsetzung der neuen Regeln?

  • Händler haben bis zu 18 Monate eine Übergangsfrist, um das alte Energielabel für Lampen (nur) durch das neue zu ersetzen.
  • Die alten Energielabel müssen spätestens bis zum 1. März 2023 ersetzt werden.

Was ist in der Übergangsphase „Produkte mit altem Energy-Label und Umstellung auf neues Energy-Label“ zu beachten?

  • Daten des neuen Energielabels müssen auf Webseiten und in der Kommunikation ab 01.09.21 veröffentlicht sein.
  • In der Übergangsphase bis März 2023 können Produkte mit altem und neuem Energielabel am Markt verfügbar sein.

Welche weiteren Aufgaben kommen auf den Handel zu? 

Der Handel muss dafür Sorgen, dass nach März 2023 etwaige vorhandene Produkte mit dem alten Energielabel umgezeichnet werden.

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