NEU: Single Light Regulation – Verordnung 2019/2020
Bisher:
Verordnung 244/2009
Verordnung 245/2009
Verordnung 1149/2012 und ihre Novellierung
NEU: Energy Labelling Regulation (ELR) – Verordnung 2019/2015
Bisher:
Verordnung 874/2012 (und Novellierungen)
Rahmenverordnung 2017/1369
Betroffen sind alle Lichtquellen mit Ausnahme einiger weniger Produkte für Sonderanwendungen (z.B. Speziallampen für medizinische Anwendungen).
Eine Lichtquelle ist ein elektrisch betriebenes Produkt, das weißes Licht emittiert. Es kann sich dabei um eine Lampe, ein Modul oder Leuchten mit vollintegrierten Komponenten handeln. Leuchten können eine Lichtquelle sein (vollintegrierte Leuchte) oder können eine oder mehrere Lichtquellen enthalten (umgebendes Produkt).
„Umgebend“ sind sämtliche Produkte, die eine oder mehrere Lichtquellen (und ggf. Betriebsgerate) enthalten. Beim Entnehmen der Lichtquelle, mit allgemein verfügbaren Werkzeugen, muss die Lichtquelle zerstörungsfrei erhalten bleiben.
LEDVANCE Leuchten sind in der Regel „umgebende Produkte“. Ist eine Entnahmemöglichkeit nicht gegeben, wird das Produkt als Lichtquelle eingestuft – und unterliegt den Regelungen von SLR/ELR.
Umgebende Produkte müssen schon seit dem 25.12.2019 nicht mehr mit einem Energie-Label versehen werden.
Als separate Betriebsgerate werden in den EU-Verordnungen Vorschaltgerate (KVG/EVG) bezeichnet, die nicht in eine Lichtquelle integriert sind. Auch sie müssen bestimmte Mindestanforderungen an die Energieeffizienz erfüllen.
Stroboscopic Effect Visibility Measure (SVM)
Diese Effekte können auftreten, wenn nicht konforme Lichtquellen ein bewegtes Objekt beleuchten.
Stroboskopeffekte können zu gefährlichen Situationen führen, da die Wahrnehmbarkeit von rotierenden oder bewegten
Gegenstanden eingeschränkt werden kann (z. B. rotierende Maschinenteile werden als „stehend“ wahrgenommen).
Perception of short-term light modulation (PstLM)
Diese bezeichnen sichtbares Flimmern z. B. bei Bildschirmen.
Das entstehende Flimmern kann Unbehagen, visuelle Ermüdung und Kopfschmerzen verursachen.
ab 09/2021: SVM ≤ 0,9 1 /PstLM ≤ 1;
ab 09/2024: SVM ≤ 0,4 1
1 Ausgenommen: Lichtquellen für Outdoor-, Industrie- und andere Anwendungen, die eine Farbwiedergabe mit CRI ≤ 80 erlauben.
1. SEPT. 2021:
Nachdem die SLR im Dezember 2019 in Kraft getreten ist, beginnt am 01.09.2021 ihre Gültigkeit.
Alle Lichtquellen, die ab dem 01.09.2021 in Verkehr gebracht werden, benötigen im Sinne der Verordnung ein neues Energieeffizienzlabel.
1. MÄRZ 2023:
Übergangszeit von 18 Monaten: Lichtquellen, die bis zum 31.08.2021 bereits in Verkehr gebracht sind, dürfen auch mit altem Label bis 01.03.2023 abverkauft werden. Ab März 2023 müssen diese Produkte umgelabelt werden.
Betroffen sind einige traditionelle Lampen.
Eine Übersicht der betroffenen Produkte und passende Ersatz-Produkte finden Sie auf ledvance.de/services
Bereits in Verkehr gebrachte Produkte können nach diesem Datum noch verkauft werden (z.B. Lagerbestände) und auch beim Kunden eingebaut werden.
Folgende Produkte sind u.a. von den beiden Regulierungen ausgenommen, weitere Ausnahmen
finden Sie in der aktuellen SLR/ELR Dokument unter dem Anhang III (SLR) und im Anhang IV (ELR):
www.eur-lex.eu
SLR: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019R2020
ELR: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A32015R2120
Die Produktdatenbank European Product Registry for Energy Labelling (EPREL) wird erstmalig alle relevanten Informationen zu sämtlichen Lichtquellen auf dem Markt zentral bündeln und für alle Beteiligten zugänglich machen.
Nein, die Leuchten von LEDVANCE bekommen kein Energielabel, da sie umgebende Produkte sind und keine Lichtquelle im Sinne der EU-Verordnung.
Der Handel muss dafür Sorgen, dass nach März 2023 etwaige vorhandene Produkte mit dem alten Energielabel umgezeichnet werden.