FIT FÜR DAS KLIMAFREUNDLICHE LICHT: DIE EU-VERORDNUNGEN SLR/ELR

Die EU geht den nächsten großen Schritt hin zu einer konsequent effizienten und klimafreundlichen Beleuchtung. Sie fordert gezielt die Stärkung der Kreislaufwirtschaft und die transparente, klare und einheitliche Information der Verbraucher. In den SLR- und ELR-Verordnungen (Single Lighting Regulation/Energy Label Regulation) werden die Nachhaltigkeit von Leuchtmitteln sowie die Kennzeichnung ihrer Energieeffizienz neu geregelt.

Seit Dezember 2019 sind deshalb die neuen EU-Verordnungen zum Ökodesign und zur Kennzeichnung von Lichtquellen in Kraft. Nun werden sie Schritt für Schritt umgesetzt.

Als starker Partner für Lichtprofis sorgt LEDVANCE dafür, dass Sie Ihre Kundenanforderungen in jeder dieser Phasen regelkonform erfüllen können. Sehen Sie hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick – und wie Sie LEDVANCE dabei unterstützt.

DIE NEUE SLR/ELR – DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN

  • Alle Lichtquellen werden im Sinne der Verordnung bewertet.
  • Verpackungen und Bebilderungen werden geringfügig angepasst.
  • Alle Lichtquellen werden nun Teil der EU-weiten Datenbank EPREL.
  • Ein neues Energieeffizienzlabel mit einer neuen Skala: aus A++ bis E wird A bis G.
  • Bereits bestehende Produkte können noch bis März 2023 ohne neue Klassifizierung verkauft werden.

Phase-out konventioneller Lampen

Im Rahmen der neuen EU-Verordnungen werden eine ganze Reihe wenig energieeffizienter Lampen ausgephast. Die Stichtage hierfür sind der 1. September 2021 und der 1. September 2023. LEDVANCE bietet Ihnen für die betroffenen Produkte schon frühzeitig hochwertigen und passenden LED-Ersatz.

 

KEINE REGEL OHNE AUSNAHME

Nicht betroffen von den Regelungen in SLR/ELR sind u. a.:

  • LED-Chips, Dies und Packages
  • Notfallbeleuchtung
  • Batteriebetriebene Lichtquellen
  • Original-Kunstwerke
  • Beleuchtung für Fahrzeuge, Transport und Militärausrüstung
  • Bildschirme
  • Medizinische Geräte
  • Marine-Ausstattung
  • Wenige Spezial- oder Nischenprodukte
  • Leuchten mit austauschbaren Lichtquellen („umgebende Produkte“)
Weitere Ausnahmen finden Sie in der aktuellen SLR/ELR Regulierung unter dem Anhang III (SLR) und im Anhang IV (ELR) unter www.eur-lex.eu

Weitere Informationspflichten

Eine weitere Neuerung ist die Produktdatenbank European Product Registry for Energy Labelling (EPREL). Erstmals werden hier alle relevanten Informationen zu sämtlichen Lichtquellen auf dem Markt zentral gebündelt, u. a. nach ökologischen und nachhaltigen Gesichtspunkten beurteilt und für alle Beteiligten zugänglich gemacht.
LEDVANCE stellt für seine Produkte die komplette Registrierung sicher. Auch die weiteren Informations- und Kennzeichnungspflichten – etwa auf Verpackungen, Bedienungsanleitungen etc. – erfüllen wir frühzeitig und zuverlässig.

Neues Energie-Label

Ab 1. September 2021 wurde ein neues Energie-Label für Lichtquellen eingeführt (Übergangsphase bis 1. März 2023), das auf Basis der in EPREL gelisteten Daten generiert wird. Sie können sich darauf verlassen, dass sämtliche LEDVANCE Lichtquellen ordnungsgemäß gekennzeichnet sind. Gut zu wissen: Bereits in Verkehr gebrachte Produkte können nach diesem Datum noch verkauft/gekauft und beim Kunden eingebaut werden.

Seit 1994 dienen Energie-Label in der EU zur schnellen Orientierung der Verbraucher. Ihre Gestaltung geht nun in die dritte Runde. Abgesehen von einem leicht veränderten Design unterscheiden sich die neuen Etiketten für Lichtquellen vor allem in zwei maßgeblichen Punkten:
— die neue Energieeffizienz-Skala von A bis G
— ein QR-Code mit Verlinkung auf die in der Datenbank EPREL hinterlegten Produktdaten



 

Entscheiden Sie sich für die Produkte von LEDVANCE zur EU-konformen und zukunftsfähigen Umsetzung Ihrer Lichtprojekte.