Ziel des Bundesförderungspaketes BEG ist es, Investitionen in Gesamtmaßnahmen anzureizen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch in Gebäuden in Deutschland gesteigert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors gesenkt werden, sei es im Wege einer Sanierung oder als Neubau.
Gefördert wird die Optimierung bestehender Beleuchtungssysteme, die Steuerung und Regelungstechnik sowie die dazugehörigen Komponenten.
Voraussetzungen
Förderquoten
Antragsberechtigt
Projektträger
KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle): Für alle Maßnahmen kann zwischen Zuschüssen (Bafa) oder Krediten mit Tilgungszuschuss (KfW) gewählt werden.
Förderzeitraum
Bis zum 31.12.2030
*Die hier aufgeführten Details zu den Förderbedingungen haben wir mit größter Sorgfalt für Sie zusammengefasst und sind lediglich ein Auszug der für die Bundesrepublik Deutschland geltenden Förderprogramme. Eine Haftung für deren Inhalt können wir jedoch nicht übernehmen. Die Fördermittel sind bei den jeweiligen Bewilligungsstellen zu beantragen. Alle Quellenhinweise finden Sie nachfolgend unter Weiterführende Informationen.
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Hier nun eine umfassende Liste der BEG-förderfähigen Produkte.
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BAFA
Energie: Effiziente Gebaeude
Foerderprogramm im Ueberblick
KfW
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
BMWI
Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - PDF
Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Übersicht zu Arbeitshilfen und Formularen
Energieeffizienzberater
Energieeffizienz Experten