Umweltförderung - Innenbeleuchtung*

Gefördert wird die Umstellung von konventionellen Beleuchtungsanlagen auf neue LED-Systeme in bestehenden, betrieblich genutzten Gebäuden sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen.

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die LED-Systeme sowie für Planung und Montage. Förderungsfähige Anlagen(teile): LED-Leuchten, Montagerelevante Kabel und Leitungen, Rohr- und Tragsysteme, Schalt- und Steckgeräte sowie die automatisierte Steuerung.

  • Die gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Leuchten muss mind. 0,5 kW und weniger als 20 kW betragen
  • Die verbauten LED-Systeme müssen zumindest folgende technische Anforderungen erfüllen:
    • Effizienz 100 lm/W
    • Farbwiedergabe CRI 80
    • Lebensdauer 50.000 h L80 B50
  • Die Antragstellung für die Förderung kann erst nach der Umsetzung der Maßnahmen erfolgen. Das
  • Die eingesetzten LED-Systeme müssen die CE-Kennzeichnung aufweisen.
  • Maximale Förderung: 30% der Investitionskosten
  • 500 Euro/kW Anschlussleistung
  • 100 Euro/kW Anschlussleistung Bonus, bei gleichzeitiger Umsetzung einer Lichtsteuerung
  • Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt
  • Alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
  • Vereine und konfessionelle Einrichtungen

Die Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie – aus Mitteln der Umweltförderung im Inland managed by Kommunalkredit Public Consulting.

Die Antragstellung inkl. aller Endabrechnungsunterlagen (siehe unten) erfolgt ausschließlich online unter www.umweltfoerderung.at/led .

Bis auf Weiteres.

*Die hier aufgeführten Details zu den Förderbedingungen haben wir mit größter Sorgfalt für Sie zusammengefasst und sind lediglich ein Auszug für Österreich geltenden Förderprogramme. Eine Haftung für deren Inhalt können wir jedoch nicht übernehmen. Die Fördermittel sind bei den jeweiligen Bewilligungsstellen zu beantragen. Alle Quellenhinweise finden Sie nachfolgend unter Weiterführende Informationen.

Umweltförderung - AussenBeleuchtung*

Gefördert wird die LED-Umstellung von

  • Straßen- und Außenbeleuchtungsanlagen
  • Sportstätten (Flutlichtanlagen) im Außenbereich
  • Innenbeleuchtungsanlagen ab 20 kW Anschlussleistung

Dazu gehören LED-Leuchten, Steuerungselektronik sowie Montageleistungen. Neben der Anlage werden auch die Lichtplanungskosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Die Förderung bei Beleuchtungsoptimierungen der Straßen- und Außenbeleuchtung sowie bei Sportstätten erfolgt abhängig von der Anzahl der umgestellten Lichtpunkte. Bei Sportstätten im Außenbereich wird im Regelfall ein Lichtpunkt pro Mast anerkannt.

 

Straßen- und Außenbeleuchtung

  • Umstellung von mind. 20 Lichtpunkten (LP)
  • mind. 120 lm/W je LEDLeuchte
  • Austauschbarkeit der Module Ersatzteilgarantie für mind. 10 Jahre Normgerechte Lichtplanung
  • ULOR max. 0,5 %


Sportstätten im Außenbereich

  • Umstellung von mind. 4 bestehenden Lichtpunkten
  • mind. 30 % Reduktion der elektrischen Leistung bei äquivalentem Beleuchtungsniveau
  • Austauschbarkeit der Module Ersatzteilgarantie für mind. 10 Jahre Normgerechte Lichtplanung
  • ULOR max. 0,5 %


Innenbeleuchtung ab 20 kW

  • mind. 20 kW Anschlusswert der installierten LED-Leuchten
  • mind. 120 lm/W je LED-Leuchte
  • Farbwiedergabe mind. CRI 80 Lebensdauer mind. 50.000 h (L80 B50) Normgerechte Lichtplanung

Maximale Förderung

  • 30 % der förderungsfähigen Kosten und
  • die Förderungsobergrenze pro Projekt beträgt maximal 4,5 Mio. Euro
  • Vergabe als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschusses

Straßen- und Außenbeleuchtung       

  • Fördersatz: 50 Euro/Lichtpunkt
  • Zuschlagsmöglichkeiten: 20 Euro/Lichtpunkt Zuschlag für situative Beleuchtung (verkehrsflussbasierte Nachtabsenkung und alle Formen der sensorgesteuerten Beleuchtung)

Sportstätten im Außenbereich           

  • Fördersatz: 250 Euro/Lichtpunkt
  • Zuschlagsmöglichkeiten: 50 Euro/Lichtpunkt Zuschlag für nutzungsgerechte Steuerung (z.B. Präsenz-, Trainings- oder Wettkampfmodus)

Innenbeleuchtung ab 20 kW

  • Fördersatz: 400 Euro/kW Anschlusswert neu
  • Zuschlagsmöglichkeiten: 100 Euro/kW Zuschlag für Lichtsteuerung (mind. bewegungsaktivierte bzw. tageslichtabhängige Steuerung)
  • Alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
  • Vereine und konfessionelle Einrichtungen

Die Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie – aus Mitteln der Umweltförderung im Inland managed by Kommunalkredit Public Consulting.

Die Antragstellung inkl. aller Endabrechnungsunterlagen (siehe unten) erfolgt ausschließlich online unter www.umweltfoerderung.at/led .

01.01.2022 bis 31.12.2027

*Die hier aufgeführten Details zu den Förderbedingungen haben wir mit größter Sorgfalt für Sie zusammengefasst und sind lediglich ein Auszug für Österreich geltenden Förderprogramme. Eine Haftung für deren Inhalt können wir jedoch nicht übernehmen. Die Fördermittel sind bei den jeweiligen Bewilligungsstellen zu beantragen. Alle Quellenhinweise finden Sie nachfolgend unter Weiterführende Informationen.

FÖRDERFÄHIGE PRODUKTE AUS DEM LEDVANCE-SORTIMENT

LEDVANCE bietet für jeden Einsatz- und Förderbereich adäquate Produkte an.

Hier nun die Listen der förderfähigen Produkte für die Umweltförderung.

Haben Sie Fragen zu einem konkreten Projekt oder zu den Fördermöglichkeiten?

Alle weiteren Informationen erhalten Sie von unseren Experten direkt unter foerderprogramme@ledvance.com.

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