Gefördert wird die Umstellung von konventionellen Beleuchtungsanlagen auf neue LED-Systeme in bestehenden, betrieblich genutzten Gebäuden sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen.
Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die LED-Systeme sowie für Planung und Montage. Förderungsfähige Anlagen(teile): LED-Leuchten, Montagerelevante Kabel und Leitungen, Rohr- und Tragsysteme, Schalt- und Steckgeräte sowie die automatisierte Steuerung.
Die Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie – aus Mitteln der Umweltförderung im Inland managed by Kommunalkredit Public Consulting.
Die Antragstellung inkl. aller Endabrechnungsunterlagen (siehe unten) erfolgt ausschließlich online unter www.umweltfoerderung.at/led .
Bis auf Weiteres.
*Die hier aufgeführten Details zu den Förderbedingungen haben wir mit größter Sorgfalt für Sie zusammengefasst und sind lediglich ein Auszug für Österreich geltenden Förderprogramme. Eine Haftung für deren Inhalt können wir jedoch nicht übernehmen. Die Fördermittel sind bei den jeweiligen Bewilligungsstellen zu beantragen. Alle Quellenhinweise finden Sie nachfolgend unter Weiterführende Informationen.
Gefördert wird die LED-Umstellung von
Dazu gehören LED-Leuchten, Steuerungselektronik sowie Montageleistungen. Neben der Anlage werden auch die Lichtplanungskosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Die Förderung bei Beleuchtungsoptimierungen der Straßen- und Außenbeleuchtung sowie bei Sportstätten erfolgt abhängig von der Anzahl der umgestellten Lichtpunkte. Bei Sportstätten im Außenbereich wird im Regelfall ein Lichtpunkt pro Mast anerkannt.
Straßen- und Außenbeleuchtung
Sportstätten im Außenbereich
Innenbeleuchtung ab 20 kW
Maximale Förderung
Straßen- und Außenbeleuchtung
Sportstätten im Außenbereich
Innenbeleuchtung ab 20 kW
Die Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie – aus Mitteln der Umweltförderung im Inland managed by Kommunalkredit Public Consulting.
Die Antragstellung inkl. aller Endabrechnungsunterlagen (siehe unten) erfolgt ausschließlich online unter www.umweltfoerderung.at/led .
01.01.2022 bis 31.12.2027
*Die hier aufgeführten Details zu den Förderbedingungen haben wir mit größter Sorgfalt für Sie zusammengefasst und sind lediglich ein Auszug für Österreich geltenden Förderprogramme. Eine Haftung für deren Inhalt können wir jedoch nicht übernehmen. Die Fördermittel sind bei den jeweiligen Bewilligungsstellen zu beantragen. Alle Quellenhinweise finden Sie nachfolgend unter Weiterführende Informationen.
LEDVANCE bietet für jeden Einsatz- und Förderbereich adäquate Produkte an.
Hier nun die Listen der förderfähigen Produkte für die Umweltförderung.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie von unseren Experten direkt unter foerderprogramme@ledvance.com.
Quellen: