Kommunales Investitionsprogramm (KIP) 2023

Von der Bundesregierung wurde erneut ein Programm zur Förderung von Investitionen in österreichischen Gemeinden entwickelt. Gemeinden erhalten einen Zuschuss für Investitionen. Das kommunale Investitionsprogramm 2023, kurz KIP 2023 (BGBl. I Nr. 185/2022), ist eine erweiterte Version des Programms aus dem Jahr 2020.

Wie bereits mit dem KIP 2020 werden Investitionszuschüsse für Bauinvestitionen, Sanierungen sowie Instandhaltungsarbeiten bzw. solche Projekte, die das immaterielle Wertgut der Gemeinde verbessern, gewährt (§ 5).

Mit KIP 2023 wurde ein weiterer, separater Fördertopf eingeführt, der Mittel für Investitionen in die effiziente Energienutzung oder den Umstieg auf erneuerbare Energiequellen bereitstellt (§ 2).

Die Abholung der gesamten KIP 2023 Mittel pro Gemeinde muss somit mit mindestens 2 separaten Anträgen erfolgen.

Die Zweckzuschüsse werden nur für Investitionsprojekte gewährt, mit denen im Zeitraum 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2025 begonnen wird.

  • Die Gemeinden haben die Anträge auf Zweckzuschüsse bis 31. Dezember 2024 mangelfrei und vollständig mit Unterlagen belegt bei der Abwicklungsstelle (§ 3 Abs. 1) einzureichen.
  • Es werden neben Bauinvestitionen auch solche Projekte unterstützt, die nicht im Gemeindeeigentum stehen bzw. von der Gemeinde beherrschte Objektträger sind (z.B. Kirchen, Museen und andere Kultureinrichtungen.
  • Der Zweckzuschuss beträgt pro Investitionsprojekt maximal 50 % der Gesamtkosten.
  • Alle österreichischen Gemeinden und Städte
  • Der Antrag ist immer von der Gemeinde bzw. dem Gemeindeverband zu stellen - unabhängig davon, ob die Mittel an einen Dritten (z.B. Feuerwehr, Verein, etc.) weitergeleitet werden oder nicht.
  • Bundesministerium für Finanzen, Sektion II, Abteilung 3 (Finanzverfassung u. Finanzausgleich)
  • Gemäß § 3 Abs 1 KIG 2023 ist die Buchhaltungsagentur des Bundes mit der Abwicklung des KIG 2023 betraut.
  • Vom 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2025

    Die Unterlagen müssen bis 31. Dezember 2024 mangelfrei und vollständig belegt bei der über die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) eingereicht werden.

    Ausschließlich über das E-Formular auf https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/kip-2023/ 
     

*Die hier aufgeführten Details zu den Förderbedingungen haben wir mit größter Sorgfalt für Sie zusammengefasst und sind lediglich ein Auszug für Österreich geltenden Förderprogramme. Eine Haftung für deren Inhalt können wir jedoch nicht übernehmen. Die Fördermittel sind bei den jeweiligen Bewilligungsstellen zu beantragen. Alle Quellenhinweise finden Sie nachfolgend unter Weiterführende Informationen.

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Alle weiteren Informationen erhalten Sie von unseren Experten direkt unter foerderprogramme@ledvance.com.

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