Von der Bundesregierung wurde erneut ein Programm zur Förderung von Investitionen in österreichischen Gemeinden entwickelt. Gemeinden erhalten einen Zuschuss für Investitionen. Das kommunale Investitionsprogramm 2023, kurz KIP 2023 (BGBl. I Nr. 185/2022), ist eine erweiterte Version des Programms aus dem Jahr 2020.
Wie bereits mit dem KIP 2020 werden Investitionszuschüsse für Bauinvestitionen, Sanierungen sowie Instandhaltungsarbeiten bzw. solche Projekte, die das immaterielle Wertgut der Gemeinde verbessern, gewährt (§ 5).
Mit KIP 2023 wurde ein weiterer, separater Fördertopf eingeführt, der Mittel für Investitionen in die effiziente Energienutzung oder den Umstieg auf erneuerbare Energiequellen bereitstellt (§ 2).
Die Abholung der gesamten KIP 2023 Mittel pro Gemeinde muss somit mit mindestens 2 separaten Anträgen erfolgen.
Die Zweckzuschüsse werden nur für Investitionsprojekte gewährt, mit denen im Zeitraum 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2025 begonnen wird.
Vom 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2025
Die Unterlagen müssen bis 31. Dezember 2024 mangelfrei und vollständig belegt bei der über die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) eingereicht werden.
Ausschließlich über das E-Formular auf https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/kip-2023/
*Die hier aufgeführten Details zu den Förderbedingungen haben wir mit größter Sorgfalt für Sie zusammengefasst und sind lediglich ein Auszug für Österreich geltenden Förderprogramme. Eine Haftung für deren Inhalt können wir jedoch nicht übernehmen. Die Fördermittel sind bei den jeweiligen Bewilligungsstellen zu beantragen. Alle Quellenhinweise finden Sie nachfolgend unter Weiterführende Informationen.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie von unseren Experten direkt unter foerderprogramme@ledvance.com.
Umweltförderungen in Österreich
RIS - Kommunalinvestitionsgesetz 2023 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 08.05.2023 (bka.gv.at)
RIS - Kommunalinvestitionsgesetz 2020 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 08.05.2023 (bka.gv.at)
KIP 2023 – Buchhaltungsagentur des Bundes
Durchführungsbestimmungen (Richtlinie) zum Kommunalinvestitionsgesetzt 2023
LED-Umstellung für Straßen- und Außenbeleuchtung, Sportstätten und Innenbeleuchtung ≥ 20 kW (umweltfoerderung.at)
Landesförderungen:
Förderungsbereiche, die von der KPC abgewickelt werden