Die RoHS-Richtlinie der Europäischen Union regelt unter anderem den Umgang mit Quecksilber in Leuchtmitteln. Im Frühjahr 2022 hat die EU-Kommission die in Anhang III der Richtlinie definierten Ausnahmen neu geregelt. LEDVANCE nennt Ihnen die wichtigsten Fakten für Ihr Lichtgeschäft und bietet Ihnen ein breites Portfolio zukunftssicherer Lampen- und Leuchten-Alternativen.
Laut RoHS-Richtlinie ist der Einsatz von Quecksilber in Leuchtmitteln verboten. Allerdings sieht die Richtlinie Ausnahmen für T5- und T8-Leuchtstofflampen, für Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) sowie für HPD-Lampen und für Lampen mit besonderem Zweck ( z. B. UV-C) vor. Diese in Anhang III der EU-Verordnung definierten Ausnahmeregelungen wurden geändert. Die Folgen:
Der geänderten RoHS-Richtlinie entsprechend dürfen Leuchtstoff- und Kompaktleuchtstofflampen ab 25. Februar 2023 bzw. 25. August 2023 in der Europäischen Union nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Abverkauf und Verwendung gelagerter Restposten sind jedoch weiterhin möglich. Berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Bedarfsplanung und ordern Sie rechtzeitig zusätzliche Ware.
Gesamteinsparungen 44 % | |
CO2 Einsparungen gesamt 64 % | |
Amortisations-zeit < 14 Monate Energie-einsparungen 87 854 kWh Einsparungen Stromkosten 64 % |
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