RICHTLINIE ZUR BESCHRÄNKUNG DER VERWENDUNG BESTIMMTER GEFÄHRLICHER STOFFE (ROHS)

Die Richtlinie 2011/65/EU(RoHS) regelt die Verwendung bestimmter gefährlicher Inhaltsstoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Sie dienen der systematischen Reduzierung von gefährlichen Substanzen wie beispielsweise Blei, Cadmium oder Quecksilber bei der Herstellung dieser Geräte. Das Ziel dabei ist die Minimierung von schädlichen Einwirkungen auf Mitarbeiter und die Umwelt sowie die Verbesserung von Recyclingmöglichkeiten.

In Anhang II der RoHS-Richtlinie (2015/863 / EU) wurden vor kurzem folgende neue Stoffe hinzugefügt: Bis (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP), Butylbenzylphthalat (BBP), Di-butylphthalat (DBP) und Diisobutylphthalat (DIBP). LEDVANCE wird in Zusammenarbeit mit seinen Lieferanten diese neuen Stoffe rechtzeitig aus den Produkten entfernen, bevor die Beschränkungen am 22. Juli 2019 wirksam werden.

Die Verwendung von einigen der beschränkten Substanzen ist als Ausnahme zulässig, wenn für bestimmte Anwendungen keine vernünftige Alternative zur Verfügung steht, z.B. Quecksilber in Entladungslampen. Diese Ausnahmen sind in Anhang III und IV der RoHS-Richtlinie aufgeführt.

Die RoHS-Konformitätsbewertung fällt in das CE-Kennzeichnungsschema. LEDVANCE verfolgt die harmonisierte Norm EN50581: 2012 (Technische Dokumentation), um die RoHS-Konformität aller relevanten Produkte zu gewährleisten.

2011/65/EU (Directive RoHS)
LEDVANCE Konformitätserklärung