Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, die Gesamtenergieeffizienz bis 2030 um mindestens 32,5 % oder 260 TWh im Vergleich zum Basisjahr 2007 zu steigern. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Energieeffizienz verbessert wird.
Die Anforderungen an Lichtquellen sind vollständig umgesetzt. Die Überarbeitung der EU-RoHS-Richtlinie 2011/65/EU mit dem Verbot von Kompaktleuchtstofflampen und Leuchtstoffröhren ab dem 25. Februar 2023 bzw. 25. August 2023 wird ein weiterer wichtiger Meilenstein sein.