Bund und Länder fördern im Rahmen verschiedener Förderprogramme die Investition in mobile Luftreiniger.
Die Fördermittel können unter anderem von Schulen, Kitas, Gastronomen und Hoteliers sowie Freiberuflern und weiteren Unternehmen beantragt werden.
Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten finden Sie nachfolgend.
Mittels der Corona-Überbrückungshilfe III sind mobile Luftreiniger, wie die VirBox, als investive Hygienemaßnahme im Rahmen betrieblicher Fixkosten bis zu 100 % förderfähig.
Die Überbrückungshilfe greift für Unternehmen, welche zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 % hatten.
Finanzielle Förderung nach Umsatzeinbruch:
Die Ausstattung von Schulen und überwiegend auch Hochschulen ist Ländersache. Daher gelten in den Bundesländern unterschiedliche Förderprogramme für Schulen, um Klassenräume mit mobilen Luftreinigungsgeräten, CO2-Ampeln und Aerosol-Schutzwänden auszustatten. Die nachfolgende Übersicht informiert Sie stets aktuell über die unterschiedlichen Förderprogramme der Länder und deren Förderkriterien. ((Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl des für Sie geeigneten Förderprogramm und bei der formgerechten Antragstellung.??? ))
Das Land Baden-Württemberg plant derzeit ein Förderprogramm für mobile Luftreinigungsgeräte an Schulen und Kitas in Höhe von 60 Millionen Euro.
Die Eckpunkte sind folgende:
Nehmen Sie Kontakt zu unserem Beratungsteam für Luftreiniger auf.